Liebe Vereine,
liebe Vertreter:innen der jungen Sportler:Innen,
liebe Sportler:Innen,
nachfolgend geben wir Ergänzungen für die Einspielrunde bekannt.
Diese sind an den entsprechenden Stellen rot markiert.
Download: aktualisierte Regeln zur Einspielrunde 2021
Wir bitten um Beachtung.
Für den Jugendausschuss
Thomas Odenwald – Beisitzer für Jugendspielbetrieb
Nadeesh Kattur – Vizepräsident V Jugend und Nachwuchsleistungssport
Das Präsidium des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. wiederholt seine Einladung vom 06.08.2021 und lädt alle Mitglieder gem. § 18 der Satzung zum ordentlichen Verbandstag ein. Der Verbandstag des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. findet wie angekündigt am
Sonntag, den 19. September 2021
Beginn: 11.00 Uhr
Matthias-Grothe-Halle
Alexander-Pfänder-Weg 8, 58636 Iserlohn
statt.
Die Tagesordnung und weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Tagungsunterlagen, die weiter unten zum Download zur Verfügung gestellt werden.
WICHTIG: Das Präsidium hat den Antrag 1 aus der 1. Einladung zurückgezogen und die nachfolgenden Anträge aus der 1. Einladung überarbeitet und in geänderter Form der 2. Einladung hinzugefügt:
• Antrag 4
• Antrag 9
• Antrag 10
• Antrag 13
Wir weisen darauf hin, dass Dringlichkeitsanträge gem. § 18 Abs. (7) der Satzung bis 8 Tage vor dem Verbandstag, spätestens bis zum 11. September 2021 (23:59 Uhr) mit schriftlicher Begründung bei der Geschäftsstelle (Postfach 10 14 53, 47014 Duisburg) eingereicht werden müssen. Fristwahrend per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Heute ist ein Dringlichkeitsantrag in der Geschäftsstelle eingegangen. Gem. § 18 Abs. (7) der Satzung veröffentlichen wir diesen in den Amtlichen Mitteilungen und stellen diesen nachfolgend zum Download zur Verfügung:
Download: Dringlichkeitsantrag vom 27. August 2021
Falls die aktuelle Situation es nicht zulässt eine Präsenzveranstaltung durchzuführen, gelten sämtliche Fristen auch für eine digitale Mitgliederversammlung.
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund eines veränderten Infektionsgeschehens die Mitgliederversammlung kurzfristig abgesagt werden kann.
Duisburg, 27.08.2021
Westdeutscher Basketball-Verband e.V.
Uwe J. Plonka, Präsident Joseph Kattur, Vizepräsident I
Hier stellen wir Ihnen die vollständigen Tagungsunterlagen (Einladung/Tagesordnung/Berichte/Anträge) und das Hygienekonzept Verbandstag 2021 als Download zur Verfügung:
Download: Tagungsunterlagen Verbandstag am 19.09.2021
Hygienekonzept Verbandstag 2021
Für die Anmeldung und Kontaktdatenerfassung finden Sie hier den Anmeldevordruck
Die Anmeldungen richten Sie bitte bis zum 17.09.2021, 12:00 Uhr an die Geschäftsstelle Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hinweis zur Stimmberechtigung:
Die Stimmberechtigung für Mitglieder richtet sich nach den Vorschriften des § 22 Satzung i.V. mit § 3 Geschäfts- und Verfahrensordnung, auf die wir hier ausdrücklich hinweisen.
Wir bitten alle Delegierten ihre Akkreditierungsunterlagen in der vorgeschriebenen Form bereitzuhalten. Bitte versehen Sie Ihre Vollmachten und Stimmübertragungen immer mit der Kennziffer des Vereins. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gem. § 22 Abs. (4) der Satzung ein Delegierter (eine natürliche Person) das Stimmrecht nur für ein Mitglied (juristische Person) ausüben kann. Dieses Stimmrecht schließt die nach § 22 Abs. (2) übertragenen Stimmen (Stimmübertragung gem. § 22 Abs. (2) der Satzung eines anderen ordentlichen Mitgliedes) mit ein.
Der Jugendausschuss des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. lädt alle Mitglieder gem. § 4 und 6 der Jugendordnung zum ordentlichen Jugendtag ein, der am
Samstag, 11. September 2021, 11.00 Uhr
Konferenzsaal der Sportschule Wedau
Friedrich-Alfred-Allee 15
47055 Duisburg
stattfindet.
Unter Berücksichtung unseres Hygienekonzeptes Jugendtag 2021 ist eine Vorabanmeldung an die WBV-Geschäftsstelle per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis zum 09. September 2021, 12:00 Uhr zu richten!
Tagesordnung
1. Begrüßung, Eröffnung des ordentlichen Jugendtages
2. Wahl des/der Protokollführers*in
3. Beschlussfähigkeit des Jugendtags 2021
4. Ehrungen
5. Wahl eines Versammlungsleiters
6. Eröffnung des parlamentarischen Teils
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
- Feststellung der Stimmenzahl
7. Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Jugendausschusses mit Aussprache
8. Genehmigung der Jahresrechnung 2019 und 2020 des Jugendhaushaltes
9. Entlastung des Jugendausschusses
10. Beratung und Verabschiedung des Jugendhaushaltes 2020 und 2021
11. Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge
12. Wahlen
13. Verschiedenes
Wir weisen darauf hin, dass Dringlichkeitsanträge gem. § 18 Abs. 7 der Satzung bis 8 Tage vor dem Jugendtag, spätestens bis zum 03. September 2021 (23:59 Uhr) mit schriftlicher Begründung bei der Geschäftsstelle (Postfach 10 14 53, 47014 Duisburg) eingereicht werden müssen. Fristwahrend per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
⇒ Falls die aktuelle Situation es nicht zulässt eine Präsenzveranstaltung durchzuführen, gelten sämtliche Fristen auch für eine digitale Mitgliederversammlung. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund eines veränderten Infektionsgeschehens die Mitgliederversammlungen kurzfristig abgesagt werden können.
Duisburg, 20.08.2021
Nadeesh Kattur
Vizepräsident für Jugend & Nachwuchsleistungssport
Hier stellen wir Ihnen die vollständigen Tagungsunterlagen (Einladung/Tagesordnung/Berichte/Anträge) als Download zur Verfügung:
Download: Tagungsunterlagen Jugendtag am 11.09.2021
Hygienekonzept Jugendtag 2021
Für die Anmeldung und Kontaktdatenerfassung finden Sie hier den Anmeldevordruck
Hinweis zur Stimmberechtigung:
Die Stimmberechtigung für Mitglieder richtet sich nach den Vorschriften des § 22 Satzung i.V. mit § 3 Geschäfts- und Verfahrensordnung, auf die wir hier ausdrücklich hinweisen (Hinweise zur Stimmberechtigung)
Wir bitten alle Delegierten ihre Akkreditierungsunterlagen in der vorgeschriebenen Form bereitzuhalten. Bitte versehen Sie Ihre Vollmachten und Stimmübertragungen immer mit der Kennziffer des Vereins. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gem. § 22 Abs. 4 der Satzung ein Delegierter (eine natürliche Person) das Stimmrecht nur für ein Mitglied (juristische Person) ausüben kann. Dieses Stimmrecht schließt die nach § 22 Abs. 2 übertragenen Stimmen (Stimmübertragung gem. § 22 Abs. 2 der Satzung eines anderen ordentlichen Mitgliedes) mit ein.
Liebe Vereine,
liebe Vertreter:innen der jungen Sportler:Innen,
liebe Sportler:Innen,
nachfolgend geben wir die Anpassungen für die Einspielrunde bekannt.
Download: aktualisierte Regeln zur Einspielrunde 2021
Vorweg eine Erklärung zu den Änderungen:
Die ständige Impfkommission (STIKO) hat aufgrund neuer Überwachungsdaten sowie neuer wissenschaftlicher Beobachtungen am 16.08.2021 entschieden, ihre bisherige Einschätzung zu aktualisieren und eine allgemeine COVID-19-Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige auszusprechen.
Die STIKO spricht sich aber auch ausdrücklich dagegen aus, dass bei Kindern und Jugendlichen eine Impfung zur Voraussetzung sozialer Teilhabe gemacht wird.
Diese Einschätzung teilen die Gesundheitsbehörden und auch wir als Jugendausschuss. Daher gelten in der nachfolgenden Änderung die zusätzlichen Ergänzungen ausdrücklich nur für zusätzliche Einsätze aus Jugendbundesligen und Seniorenmannschaften, die in der Einspielrunde zusätzlich zum Einsatz kommen und Einsätzen in zwei Mannschaften innerhalb der Einspielrunde.
Wir sehen im zusätzlichen Einsatz und den damit verbundenen erforderlichen Schutzmaßnahmen in diesen Bereichen keinen Widerspruch zur sozialen Teilhabe im Rahmen des Sports, da diese Kinder eine zusätzliche leistungsfördernde Maßnahme in Anspruch nehmen möchten / wollen.
Die soziale Teilhabe dient ausschließlich der Möglichkeit der Menschen, in unserem Fall jungen Menschen / Kindern, am sozialgesellschaftlichen Leben der Gemeinschaft teilnehmen und partizipieren zu können.
Dies steht unseres Erachtens im Widerspruch mit dem Gedanken des zusätzlichen Einsatzes in und aus den Jugendbundesligen und Seniorenmannschaften.
Insofern ist - nach ausgiebiger Beratung im Jugendausschuss und der fachlichen Empfehlungen von Gesundheitsbehörden -, als zusätzliche Schutzmaßnahme im Rahmen der Pandemiebekämpfung den jungen Menschen einen geschützteren Raum der Entfaltung anzubieten, erforderlich, sinnvoll und vertretbar.
Uns ist die Entscheidung nicht leichtgefallen und auch bewusst, dass dies ggf. teilweise mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist. Allerdings bestärkt die aktuelle Datenlage der Infektionsgruppen in den betroffenen Altersklassen uns in unserer Entscheidung diese Anpassungen vorzunehmen.
Wir bitten um euer Verständnis und vor allem eure Unterstützung, um gemeinsam diese besondere Situation zu meistern und gestärkt daraus hervorzugehen.
Für den Jugendausschuss
Thomas Odenwald Nadeesh Kattur
Beisitzer für Jugendspielbetrieb Vizepräsident für Jugend &
Nachwuchsleistungssport