Liebe Vereine,
liebe Vertreter:innen der jungen Sportler:Innen,
liebe Sportler:Innen,
nachfolgend geben wir die Anpassungen für die Einspielrunde bekannt.
Download: aktualisierte Regeln zur Einspielrunde 2021
Vorweg eine Erklärung zu den Änderungen:
Die ständige Impfkommission (STIKO) hat aufgrund neuer Überwachungsdaten sowie neuer wissenschaftlicher Beobachtungen am 16.08.2021 entschieden, ihre bisherige Einschätzung zu aktualisieren und eine allgemeine COVID-19-Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige auszusprechen.
Die STIKO spricht sich aber auch ausdrücklich dagegen aus, dass bei Kindern und Jugendlichen eine Impfung zur Voraussetzung sozialer Teilhabe gemacht wird.
Diese Einschätzung teilen die Gesundheitsbehörden und auch wir als Jugendausschuss. Daher gelten in der nachfolgenden Änderung die zusätzlichen Ergänzungen ausdrücklich nur für zusätzliche Einsätze aus Jugendbundesligen und Seniorenmannschaften, die in der Einspielrunde zusätzlich zum Einsatz kommen und Einsätzen in zwei Mannschaften innerhalb der Einspielrunde.
Wir sehen im zusätzlichen Einsatz und den damit verbundenen erforderlichen Schutzmaßnahmen in diesen Bereichen keinen Widerspruch zur sozialen Teilhabe im Rahmen des Sports, da diese Kinder eine zusätzliche leistungsfördernde Maßnahme in Anspruch nehmen möchten / wollen.
Die soziale Teilhabe dient ausschließlich der Möglichkeit der Menschen, in unserem Fall jungen Menschen / Kindern, am sozialgesellschaftlichen Leben der Gemeinschaft teilnehmen und partizipieren zu können.
Dies steht unseres Erachtens im Widerspruch mit dem Gedanken des zusätzlichen Einsatzes in und aus den Jugendbundesligen und Seniorenmannschaften.
Insofern ist - nach ausgiebiger Beratung im Jugendausschuss und der fachlichen Empfehlungen von Gesundheitsbehörden -, als zusätzliche Schutzmaßnahme im Rahmen der Pandemiebekämpfung den jungen Menschen einen geschützteren Raum der Entfaltung anzubieten, erforderlich, sinnvoll und vertretbar.
Uns ist die Entscheidung nicht leichtgefallen und auch bewusst, dass dies ggf. teilweise mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist. Allerdings bestärkt die aktuelle Datenlage der Infektionsgruppen in den betroffenen Altersklassen uns in unserer Entscheidung diese Anpassungen vorzunehmen.
Wir bitten um euer Verständnis und vor allem eure Unterstützung, um gemeinsam diese besondere Situation zu meistern und gestärkt daraus hervorzugehen.
Für den Jugendausschuss
Thomas Odenwald Nadeesh Kattur
Beisitzer für Jugendspielbetrieb Vizepräsident für Jugend &
Nachwuchsleistungssport
Das Präsidium des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. lädt alle Mitglieder gem. § 18 der Satzung ein. Der Verbandstag 2021 des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. findet am
Sonntag, den 19. September 2021, Beginn 11:00 Uhr
in der Matthias-Grothe-Halle
Alexander-Pfänder-Weg 8, 58636 Iserlohn
statt. Die Einladung mit der vorläufigen Tagesordnung, die formellen Bestätigung der Anträge des Jugendtages und den Anträgen des Präsidiums stellen wir nachfolgend zum Download bereit.
Anträge können nur durch die ordentlichen Mitglieder gem. § 18 der Satzung eingebracht werden und sind im Wortlaut schriftlich, mit Begründung und rechtswirksam unterschrieben an die Geschäftsstelle bis zum 22. August 2021 (Posteingang)
(Postfach 10 14 53, 47014 Duisburg) fristwahrend vorab per E-Mail mit PDF-Anhang zu richten. Auf die weiteren Vorschriften des § 18 der Satzung wird ausdrücklich hingewiesen.
Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass Dringlichkeitsanträge gem. § 18 Abs. 7 der Satzung bis 8 Tage vor dem Verbandstag, spätestens bis zum 11. September 2021 mit schriftlicher Begründung bei der Geschäftsstelle (Postfach 10 14 53, 47014 Duisburg) eingereicht werden müssen.
Aufgrund der derzeit steigenden Corona-Infektionszahlen verweisen wir auf unser Hygienekonzept mit der Bitte um Einhaltung. Aufgrund dieser speziellen Situation weisen wir die Mitglieder darauf hin, dass nur Genesene/Geimpfte/Geteste (3Gs) zum Verbandstag zugelassen sind.
Download zum Verbandstag 2021:
Einladung / vorläufige Tagesordnung / formelle Bestätigung der Anträge des Jugendtages / Anträge
Delegiertenmeldung / Kontaktdatenerfassung
Hygienekonzept
Zusätzlich bieten wir unseren Mitgliedern digitale Regionalkonferenzen an, die an folgenden Tagen stattfinden werden:
Datum | Uhrzeit | Regierungsbezirk | Basketballkreise |
16.08.2021 | ab 18:00 Uhr | Köln | Aachen, Erft, Bonn, Köln und Rheinisch-Bergischer Kreis |
23.08.2021 | ab 18:00 Uhr | Düsseldorf | Düsseldorf, Niers, Niederrhein, Essen, Mettmann und Wuppertal |
25.08.2021 | ab 18:00 Uhr | Arnsberg | Bochum, Dortmund, Unna / Soest, Ennepe-Ruhr, Hagen, Märkischer Kreis und Südwestfalen |
30.08.2021 | ab 18:00 Uhr | Münster | Münster und Emscher-Lippe |
07.09.2021 | ab 18:00 Uhr | Detmold | Ostwestfalen und Paderborn |
Klarstellung und Korrektur zur Einladung insbesondere der Anträge zum Jugendtag:
Die Anträge zur Jugendordnung bleiben bestehen, alle anderen Anträge sind Bestandteil im Antragsverfahren zum Verbandstag.
Des Weiteren sind alle Positionen zur Wahl ausgeschrieben und nicht nur die Position des/der Beisitzers:In weiblicher Basketball, die antragsbedingt separat benannt wurde.
Eine fehlerhafte Übermittlung hatte zu diesem Fehler gesorgt, wir bitten dies zu entschuldigen.
Im Auftrag des Jugendausschusses
Nadeesh Kattur
Vizepräsident für Jugend & Nachwuchsleistungssport
Der Jugendausschuss des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. lädt alle Mitglieder gem. § 4 und 6 der Jugendordnung ein. Der Jugendtag 2020/2021 des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. findet am
Samstag, den 11. September 2021, Beginn 11:00 Uhr
im Konferenzsaal der Sportschule Wedau
Friedrich-Alfred-Allee 15, 47055 Duisburg
statt. Die Einladung mit Tagesordnung und den Anträgen des Jugendausschusses stellen wir nachfolgend zum Download bereit.
Anträge können nur durch die ordentlichen Mitglieder gem. §4 und 6 WBV-JO i.V. mit §§ 18,28 (5) der Satzung eingebracht werden und sind im Wortlaut schriftlich, mit Begründung und rechtswirksam unterschrieben an die Geschäftsstelle bis zum 14. August 2021 (Posteingang)
(Postfach 10 14 53, 47014 Duisburg) fristwahrend vorab per E-Mail mit PDF-Anhang zu richten. Auf die weiteren Vorschriften des § 18 der Satzung wird ausdrücklich hingewiesen.
Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass Dringlichkeitsanträge gem. § 18 Abs. 7 der Satzung bis 8 Tage vor dem Jugendtag, spätestens bis zum 03. September 2021 mit schriftlicher Begründung bei der Geschäftsstelle (Postfach 10 14 53, 47014 Duisburg) eingereicht werden müssen.
Aufgrund der derzeit steigenden Corona-Infektionszahlen verweisen wir auf unser Hygienekonzept mit der Bitte um Einhaltung.
Download zum Jugendtag 2020/2021:
korrigierte Einladung / vorläufige Tagesordnung / Anträge
Delegiertenmeldung / Kontaktdatenerfassung
Hygienekonzept