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03. September 2025

WBV-Pokal 2025/2026: Auf geht’s in die 1. Runde

in Verbands-News

by Rüdiger Tillmann

Vom 6. bis 14. September 2025 steht die 1. Runde…
02. September 2025

LK 2011w: Gelungener Start nach den Sommerferien

in Jugend-News

by Rüdiger Tillmann

Nach den Sommerferien traf sich der Landeskader 2011w zu seinem…
01. September 2025

Neue Termine: Workshops des Schiedsrichterwesens

in Schiedsrichter-News

by Rüdiger Tillmann

Die Workshopreihe des Schiedsrichterwesens startet in die zweite Auflage.Auch in der…
01. September 2025

AUSGEBUCHT: Jugendfahrt in den Herbstferien

in Jugend-News

by Robert Gerhards

AUSGEBUCHT! AUSGEBUCHT! AUSGEBUCHT!Die Jugendfahrt in der zweiten Woche der Herbstferien…
29. August 2025

LK 2010w: Top-Vorbereitung im Leistungscamp

in Jugend-News

by Rüdiger Tillmann

In der letzten Ferienwoche nutzte der Landeskader 2010w die Möglichkeit,…
29. August 2025

Aus- und Fortbildung: Lehrangebote 2025 ausgeweitet

in Bildung-News

by Alexander Biemer

Der Lehr- und Trainerausschuß des Westdeutschen Basketball-Verbands informiert über weitere…
26. August 2025

JU-Spielbetrieb 25/26 Spielleitungen, Seniorenerklärungen, STB

in Amtliche Mitteilungen

by Robert Gerhards

Liebe SportfreundInnen, die Beisitzer für Jugendspielbetrieb und Mädchenspielbetrieb des Jugendausschusses…

SONDERREGELUNGEN ZUM ERWERB EINER C-TRAINERLIZENZ

Allgemeines

Um eine „Sonderregelung“ zu beantragen, müssen Sie sich zunächst über das Onlineportal des WBV (Link) anmelden. Innerhalb einiger Tage wird per Mail eine Rechnung über die Gebühr in Höhe von 50 € verschickt. Diese Gebühr wird sofort fällig. Gleichzeitig senden Sie bitte einen formlosen Antrag auf „Sonderregelung,“ entweder postalisch an Jörn Meyer (Locher Kotten 57, 42719 Solingen) oder per E-Mail an j.meyer[at]basketball.nrw. Im Antrag müssen die vollständige Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer enthalten sein sowie Kopien (bei postalischer Zustellung) oder gut lesbare PDF-Dateien (bei E-Mail-Zustellung) der erforderlichen Nachweise (s. u.).

Beachten Sie: Für die Bearbeitung von Sonderregelungen fällt in jedem Fall – unabhängig vom Ergebnis des Bescheids – die SoRe-Gebühr in Höhe von 50 € an, die Sie direkt mit Antragsstellung unter Angabe des Verwendungszwecks auf das folgende Konto des WBV überweisen:

Volksbank Rhein-Ruhr eG
IBAN: DE 60 3506 0386 3238 1700 03
BIC: GENODED1VRR

Grundsätzlich stehen Ihnen vier Möglichkeiten für eine Sonderregelung zur Verfügung. Sie können sich Ihre Studienleistungen (Möglichkeit 1)Lizenzen aus anderen Fachverbänden, Bundesländern oder aus dem Ausland (Möglichkeit 2), Ihre Bundesligaaktivität (Möglichkeit 3) oder weitere Zertifikate (Möglichkeit 4) anerkennen lassen.


Möglichkeit 1 – Anerkennung von Studienleistungen

Im Rahmen einer Sonderregelung können Sie sich Studienleistungen aus dem Studium der Sportwissenschaften für die Zulassung zur Lizenzprüfung anrechnen lassen. Dabei handelt es sich sowohl um theoretische Studieninhalte als auch um basketballspezifische Kurse.

Als theoretische Nachweise aus dem Grundstudium/Bachelorstudium gelten:

  • Bewegungswissenschaften (Trainingslehre / Bewegungslehre / Biomechanik)
  • Medizinische Grundlagen (Anatomie, Physiologie)
  • Sportpädagogik, Sportdidaktik
  • Sportsoziologie, Sportpsychologie

Der Umfang dieser vier Teilbereiche muss mindestens 60 LE bzw. 4 SWS betragen, wobei alle Teilbereiche abgedeckt sein sollten.

Als fachpraktischer Nachweis gilt ein Basketballgrundkurs/-basiskurs etc. (mind. 30 LE bzw. 2 SWS) mit einer fachpraktischen Prüfung (Theorie- und Praxisüberprüfung mit einer Gesamtnote von mindestens 2,0).

Beachten Sie: Die Anerkennung aller Nachweise erfolgt über einen Ausdruck der Studiennachweise. Eine Anerkennung von Teilbereichen für einzelne Module der WBV-Trainerausbildung ist nicht möglich.


Möglichkeit 2 – Anerkennung von Lizenzen aus anderen Fachverbänden, Bundesländern oder aus dem Ausland

Sie haben die Möglichkeit, sich Teilleistungen aus anderen Fachverbänden (z. B. vom DFB, DHB etc.) oder dem Landessportbund anrechnen zu lassen. Basismodule aus anderen Übungsleiter- oder Fachübungsleiterausbildungen oder fachfremde Lizenzen können das Modul M1 ersetzen. Lizenzen aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland können zu Teilen oder auch in Gänze anerkannt werden, was im Einzelfall im Lehr- und Trainerausschuss entschieden wird.

Beachten Sie: Im Falle der Anerkennung einer ausländischen Lizenz wird eine von offizieller Verbandsseite erstellte und von zertifizierter Stelle übersetzte Darstellung der Inhalte und Prüfungen der Ausbildung benötigt.


Möglichkeit 3 – Anerkennung einer Aktivität in einer Basketballbundesliga

Alle Personen, die mindestens vier Spielzeiten einer Bundesligaaktivität (im In- und Ausland, Jugend- und Seniorenbereich) nachweisen, können grundsätzlich direkt zur C-Lizenzprüfung zugelassen werden.

Beachten Sie: Zum Nachweis der aktiven Spielzeit reicht eine Vereinsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis aus. Darüber hinaus fügen Sie bitte einen Basketballlebenslauf bei und erklären Sie, ob Sie eine Weiterführung zur B-Lizenz wünschen.

Möglichkeit 4 – weitere Zertifikate

Das Minitrainerzertifikat des Deutschen Basketball Bundes und die Sporthelferausbildung werden als M1-Modul der WBV-Trainerausbildung anerkannt, sofern Sie gegen Gebühr unter Veasy einen Antrag auf Sonderregelung stellen.

Die Minitrainer Offensive des Deutschen Basketball-Bundes ersetzt die C-Trainerausbildungsmodule M1 und M2 des WBV sowie die dazugehörige Modulprüfung, wenn Sie gegen Gebühr unter Veasy einen Antrag auf Sonderregelung stellen.

Die Anerkennung der Zertifikate erfolgt auf einer Modul- oder Lizenzprüfungen, sofern eine Teilnahmebescheinigung, der Buchungsbeleg und die Rechnung des WBV vorgelegt werden können.

SONDERREGELUNG BEI ABLAUF DER GÜLTIGKEIT EINER TRAINER C-LIZENZ

Wird das Datum der Gültigkeit Ihrer Trainer C-Lizenz überschritten und haben Sie zuvor keine Fortbildungsmaßnahme besucht, gilt ab dem 01.01.2025 folgende Regelung:

Durch Nachweis der entsprechenden Anzahl an Fortbildungsstunden kann Ihre C-Lizenz jederzeit verlängert werden, sofern sie nicht länger als 8 Jahre abgelaufen ist. Es ist ein Antrag auf Sonderregelung in Veasy zu stellen und der schriftlich formulierte Antrag auf Sonderregelung wird an Uli Eicker (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) geschickt, wobei die Bescheinigungen der entsprechenden Coach Clinics beigefügt werden, falls sie nicht beim WBV durchgeführt wurden. Wurden die Coach Clinics beim WBV durchgeführt, sind die Lehrgangsdaten bereits in Veasy hinterlegt.

Ist Ihre Lizenz länger als 8 Jahre abgelaufen, müssen Sie einen Antrag auf Sonderregelung stellen. In diesem Fall registrieren Sie sich bitte auf dem Onlineportal des WBV (siehe oben) und senden einen formlosen Antrag an Jörn Meyer per E-Mail (siehe oben).

 
 
 

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