Die neue Coronaschutzverordnung hat die Einstufung der Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden, geändert. Die Impfung mit Johnson&Johnson wird jetzt wie jede andere Erstimpfung betrachtet.
Um den Status "vollständig geimpft" zu bekommen, ist nun auch bei einer Impfung mit Johnson&Johnson ebenfalls eine zweite Impfung notwendig.
Hiermit geben wir Ihnen die gemeinsame aktualisierte Ausschreibung (2Gplus-Regel + Boosterung) für die Wettbewerbe der Jugend und Senioren für die Spielzeit 2021/2022 bekannt.
Download: aktualisierte Ausschreibung 2021/2022 (Stand: 13.01.2022)
Das Präsidium hat sich über die aktuelle Coronasituation in NRW sowie den Regelungen der neuen Coronaschuzverordnung (gültig ab 13.01.2022) beraten. Beschlossen wurde, den Spielbetrieb zunächst weiter unter Einhaltung der 2Gplus Regelung fortzusetzen. In Bezug auf die Testnachweise wurden einige Änderungen aufgenommen.
Ab dem 13.01.2022 gilt für Personen, die eine Auffrischungsimpfung ("Boosterung") erhalten haben, dass sie ab dem Tag der Auffrischungsimpfung von der Vorlage eines negativen Testnachweises bei Spielen befreit sind. Nach Informationen des MAGS gilt für Personen, die mit dem Vakzin von Johnson&Johnson ihre Erstimpfung erhalten, die Auffrischung bereits mit einer zusätzlichen Impfung. Weitere Befreiungen von der Testpflicht werden nicht für den Spielbetrieb übernommen.
Schüler können statt eines negativen Testnachweises einer offiziellen Teststelle ("Bürgertest") ersatzweise eine Bescheinigung der Schule (Download) vorlegen, dass sie am Tag des Spieles an der Schultestung teilgenommen haben. In der Regel ist dies für Spiele im Zeitraum MO-FR möglich. Die genaue Verwendung der Schulbescheinigung ist mit der Schule vorher abzustimmen.
Die nach der Coronaschutzverordnung möglichen Testungen unter Aufsicht ("Vor-Ort-Testung" ) sind bei Spielen nicht möglich. Zum einen ist dafür geschultes Personal notwendig, zum anderen ist die Überprüfung - vor allem durch die Schiedsrichter - fast nicht möglich. Um hier dennoch den Schutz zu gewährleisten, können Testungen unter Aufsicht vor Ort nicht anerkannt werden, um an einem Spiel teilnehmen zu können.
Weiter bestehen bleibt die Möglichkeit, Spiele, die im Zeitraum bis zum 30.01.2022 auszutragen sind, auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Diese Regelungen gilt für Senioren-Mannschaften in der Bezirks-, Landes- und Oberligen. Wichtig ist, dass der Verlegungswunsch mindestens 48 Stunden vor Spielbeginn bei der Spielleitung eingegangen ist. Die Zustimmung des Spielpartners oder die Festlegung auf einen neuen Termin ist zunächst nicht notwendig.
Das WBV-Präsidium wird planmäßig am 26. Januar 2022 das nächste Mal über die Coronasituation und die Auswirkungen auf den Spielbetrieb beraten. Sollte es notwendig werden, kann es auch zu einem früheren Termin kommen.
Der Jugendausschuss hat für den Jugendspielbetrieb weitere Regelungen aufgestellt. Diese sind der Ausschreibung zu entnehmen.
Ihr/Euer
WBV-Präsidium
2Gplus Regelung im Spielbetrieb der Seniorenligen
Der Spielbetrieb wird unter Anwendung der 2Gplus Regelung weiter fortgeführt. Dies bedeutet, jeder Teilnehmer an einem Spiel muss vollständig geimpft oder genesen sein und zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen. Dabei muss es sich entweder um einen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder einen von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests handeln. Selbsttestungen - auch unter Aufsicht - sind nicht zulässig.
Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der im Spielplan genannten Spielbeginn. Personen, die an einem Tag zwei oder mehr Spielen teilnehmen wollen, müssen die Frist für jedes der einzelnen Spiele einhalten. Es reicht nicht aus, schon vor Ablauf der Frist in der Halle gewesen sein. Dies betrifft vor allem Doppelansetzungen. Hier muss die Frist auch für das spätere (2.) Spiel eingehalten werden.
Die 2Gplus Regelung gilt für alle Spieler, Trainer, SR sowie das Kampfgericht. Personen, die sich dauerhaft im Mannschaftsbankbereich aufhalten (wie z.B. Mannschaftsbegleiter, Betreuer, Physio etc.) müssen ebenfalls die 2Gplus Regelung erfüllen. Den Schiedsrichtern ist für alle Personen bei der Identitätskontrolle neben dem Immunitätsnachweis auch der negative Test vorzulegen. Kann kein negativer Testnachweis vorgelegt werden, muss die Person den Spielfeld- bzw. Mannschaftsbankbereich oder das Kampfgericht verlassen und darf nicht weiter am Spiel teilnehmen.
Es gibt für den o.g. Personenkreis keine Ausnahme! Auch Jugendliche (ab 16 Jahre) müssen - wenn sie an einem Seniorenspiel teilnehmen wollen - zusätzlich zu dem Immunitätsnachweis einen negativen Testnachweis vorlegen. Schüler können ersatzweise eine Bescheinigung der Schule (https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Bescheinigung_CoViD-Test_V.pdf) vorlegen, dass sie an der Schultestung teilgenommen haben. Die Teilnahme darf maximal am Vortag des Spieles erfolgt sein. Die genaue Verwendung der Schulbescheinigung ist mit der Schule vorher abzustimmen. In der Regel muss der Schüler das ausgefüllte Formular zur Testung mitbringen. Kinder bis 15 Jahre müssen mindesten einen entsprechenden negativen Testnachweis oder eine Schulbescheinigung vorlegen.
Für das Kampfgericht gilt auch weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske.
Personen, die sich nur vorübergehend im Spielfeld- bzw. Mannschaftsbankbereich einschließlich Kampfgericht aufhalten (z.B. Helfer) müssen die 2G Regelungen erfüllen und während des Kontakts eine medizinische Maske tragen. In der übrigen Zeit müssen sie sich im Zuschauerbereich aufhalten.
Für Mannschaften in der Bezirks-, Landes- und Oberligen besteht die Möglichkeit, Spiele auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, wenn es ihnen nicht möglich ist, die vorgeschriebenen Testungen durchzuführen. Dies gilt zunächst für alle Spiele, die im Zeitraum bis zum 30.01.2022 auszutragen sind. Der Verlegungswunsch muss mindestens 48 Stunden vor Spielbeginn bei der Spielleitung eingegangen sein. Die Zustimmung des Spielpartners ist nicht notwendig.
Die Mannschaften in den 4 Regionalligen sind personell und organisatorisch anderes aufgestellt und so gut wir gar nicht von Doppelansetzungen betroffen. Aus diesem Grund steht die Möglichkeit der Nachverlegung eines Spieles - auch in beiderseitigen Einverständnis - hier zunächst nicht zur Verfügung.
Das WBV-Präsidum wird Mitte nächster Woche noch einmal über die weitere Entwicklung beraten. Dann sind auch die Beschlüsse der MPK und die Umsetzung in die Coronaschutzverordnung NRW bekannt.
Diese weiteren Maßnahmen stellen für uns alle eine Herausforderung und Belastung dar. Sie tragen aber dazu bei, dass wir weiter unseren Sport ausüben können. Wir hoffe auf Verständnis und bitten alle, dies aktiv zu unterstützen. Gemeinsam werde wir auch durch diese Phase kommen.
Ihr/Euer
WBV-Präsidium
Ausschreibung Saison 2021/2022 Stand 06.01.22