Das WBV-Präsidium hat sich auf seiner letzten Sitzung vor allem mit der Situation PCR-Test und Quarantäneregelung befasst.
Aufgrund der Priorisierung von PCR-Testungen wurde von den Betroffenen der Wunsch geäußert, bei Einmalgeimpften mit Vakzin von Johnson&Johnson den vorgeschriebenen negativen PCR-Test durch einen negativen Schnelltest zu ersetzen. Dies ist nicht möglich.
Solange die Coronaschutzverordnung in diesem Punkt nicht geändert wird, ist ein negativer PCR-Test für diesen Personenkreis weiter für den Zutritt zur Halle notwendig. Der PCR-Test darf maximal 48 Stunden vor dem Spiel entnommen worden sein. Das Datum der Entnahme ist dabei entscheidend und nicht das Datum der Mitteilung.
Es empfiehlt sich, sich frühzeitig um einen PCR-Termin zu kümmern, damit das Ergebnis rechtzeitig vor Spielbeginn vorliegt. Die Regelung, dass bei mehr als 2 Erstgeimpften Stammspieler eine Spielverlegung möglich ist, läuft schon zum 30.01.2022 aus. Die Regelung ist nicht weiter notwendig und sollte nur die erste Zeit nach der Ankündigung durch die Landesregierung beim überbrücken helfen.
Die Regelung, dass eine Spielverlegung möglich ist, wenn am Spieltag mindestens 6 Spieler einer Mannschaft sich in Quarantäne befinden, bleibt so weiter bestehen. Ergänzt wurde die Berechnungsgrundlage. Spieler, die im Zeitraum bis 4 Tage vor dem Spiel aus der Quarantäne entlassen worden sind, können bei der Berechnung nun berücksichtigt werden. Entscheidend dabei ist, dass sie sich aufgrund einer eigenen Infektion in Quarantäne befunden haben. In dieser Phase der Pandemie kann es immer wieder vorkommen, dass gleich mehrere Spieler einer Mannschaft aufgrund einer Infektion in Quarantäne sind. Um die Belastung nach einer Infektion zu verringern, werden diese Spieler nun ebenfalls berücksichtigt. Spieler, die sich als Kontaktperson in Quarantäne befunden haben, werden ab dem Tag ihrer Freitestung nicht mehr berücksichtigt bei der Berechnung.
Für Mannschaften in der Bezirks-, Landes- und Oberligen im Seniorenbereich besteht die Möglichkeit, Spiele ab dem 31.01.2022 auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, wenn beide Spielpartner der Spielverlegung zustimmen. Der Verlegungswunsch sollte mindestens 48 Stunden vor Spielbeginn bei der Spielleitung eingegangen sein und schon einen Vorschlag für einen neuen Spieltermin enthalten. Mit dieser Regelung wird die zum 30.01.2022 auslaufende Regelung ersetzt.
Wir hoffen, mit diesen Maßnahmen durch die momentane Phase der Pandemie zu kommen und den Spielbetrieb, solange wie es möglich und vertretbar ist, aufrecht zu erhalten.
Sollte es zu einer Änderung der Coronaschutzverordnung kommen, wird das WBV-Präsidium auch kurzfristig über weitere Maßnahmen entscheiden.
Ihr/Euer WBV-Präsidium