Die neue Coronaschutzverordnung hat die Einstufung der Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden, geändert. Die Impfung mit Johnson&Johnson wird jetzt wie jede andere Erstimpfung betrachtet.
Um den Status "vollständig geimpft" zu bekommen, ist nun auch bei einer Impfung mit Johnson&Johnson ebenfalls eine zweite Impfung notwendig.
Diese Änderung bedeutet, dass Personen, die ausschließlich eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson erhalten haben, ab sofort nicht mehr an einem Spiel teilnehmen können. Dies gilt für Spieler, Trainer, Schiedsrichter sowie das Kampfgericht und alle weiteren Mannschaftsbegleiter, sofern sie sich im Mannschaftsbankbereich aufhalten.
Um die Folgen durch die unangekündigte Änderung für den Spielbetrieb etwas zu mildern, gilt die nachfolgende Übergangsregelung:
- Personen, die nur einmal mit J&J geimpft sind, können mit einem zusätzlichen negativen PCR Test teilnehmen
- Spiele können verlegt werden, wenn mehr als 2 Stammspieler einer Mannschaft nur einmal mit J&J geimpft sind
Diese Übergangsregelung ist zunächst bis zum 13.02.2022 befristet und gilt für alle Ligen. Alle Personen, die bislang nur die Impfung mit Johnson&Johnson erhalten haben, sollen diese Zeit nutzen, durch eine zweite Impfung den Status "vollständig geimpft" zu erlangen.
Grundsätzlich kann eine Person mit nur einer Johnson&Johnson Impfung und einem zusätzlichen negativen Testnachweis (Bürgertest) teilnehmen, wenn er
- eine zweite Impfung mit einem beliebigen weiteren Impfstoff erhalten hat (sofern die vorgeschriebenen Wartezeit von 14 Tagen erfüllt ist)
oder
- 1 Impfung hat und zusätzlich genesen ist
In diesen beiden Fällen ist 2Gplus erfüllt, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden können.
Lothar Drewniok
Vizepräsident für Spielbetrieb und Sportorganisation
Zum Download hier die aktuelle Auschreibung: Ausschreibung 21/22 | Stand: 21.01.22