Antragsfristen Verbandstag und Jugendtag 2020 (Amtliches) |
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Samstag, 03. Oktober 2020 |
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Antragsfrist für Mitgliedsvereine zum ordentlichen Verbandstag, zum ordentlichen Jugendtag am 31.10.20 in der Stadthalle Walsum (Duisburg)
Anträge können nur durch die ordentlichen Mitglieder (§ 18 (3) Satzung) eingebracht werden und sind im Wortlaut schriftlich, mit Begründung und rechtswirksam unterschrieben an die Geschäftsstelle bis zum
03. Oktober 2020 (Posteingang: Postfach 10 14 53, 47014 Duisburg) fristwahrend vorab per E-Mail mit PDF-Anhang an die Geschäftsstelle zu richten. Auf die weiteren Vorschriften des § 18 der Satzung wird ausdrücklich hingewiesen.
Wir weisen darauf hin, dass Dringlichkeitsanträge gem. § 18 Abs. 7 der Satzung bis 8 Tage vor dem Verbandstag, spätestens bis zum 23.10.2020 mit schriftlicher Begründung bei der Geschäftsstelle (Postfach 10 14 53, 47014 Duisburg) eingereicht werden müssen.
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