Hiermit geben wir Ihnen die Ligeneinteilung der Jugendwettbewerbe 2012/2013 bekannt. Links zum Download:
Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,
hiermit möchten wir aus dem Ressort Jugend & Nachwuchsleistungssport mitteilen, dass der WBV - ohne Verschulden der Jugend-Bundesligen - veraltete Daten aus den Jugend-Bundesligen nutzte, die zu fehlerhaten Ranglisten, Qualifikations- und Ligeneinteilung führten. Wir bedauern das und stocken die jeweils betroffenen Altersklassen (U16M, U18M) in allen Spielklassen nur für die Saison 2012/2013 auf 12 Mannschaften auf, um die größten Ungerechtigkeiten und Härten abzumildern.
Dies erfolgt der sportlichen Fairness halber, damit die Mannschaften nicht so große Nachteile haben, wie es ggf. durch eine kurzfristige komplette Änderung der Ligen im gleich bleibenden Modus gegeben hätte. Wir werden in Zukunft dieses Verfahren eingehender prüfen, vor allem aber Hinterfragen, damit ein solcher Umstand nicht mehr geschieht und bitte im Namen der Jugend um Verzeihung und um euer Verständnis.
gez. Nadeesh Kattur
Vizepräsident V Jugend&Nachwuchsleistungssport
Das Präsidium des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. wiederholt hiermit seine Einladung und lädt alle Mitglieder gem. § 9 Abs. 3 der Satzung zum ordentlichen Verbandstag am Sonntag, 17. Juni 2012 in die Aula der Sportschule Wedau (Duisburg Wedau) ein.
Die Tagungsunterlagen mit den Berichten und Anträgen stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Tagungsunterlagen für den Verbandstag als PDF-Dokument: Verbandstagsheft 2012
Hiermit geben wir die aktualisierte vorläufige Ligeneinteilung für die Wettbewerbe der RL - BeL (Damen und Herren) für die Spielzeit 2012/2013 bekannt:
vorl. Ligeneinteilung Damen (Aktualisierung Stand: 30.05.2012 / 18:00 Uhr)
vorl. Ligenteinteilung Herren (Aktualisierung Stand 30.05.2012 / 18:00 Uhr)
Alle Rückzuge/Verzichte, die nach dieser Uhrzeit eingegangen sind, sind noch nicht berücksichtigt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund von Rückzügen bzw. Aufstiegsverzichten sich noch Änderungen ergeben können. Zu beachten sind auch die Regelungen in B.5.9.3. der Ausschreibung.