Hiermit geben wir Ihnen die vorläufige Ligeneinteilung der weiblichen Jugend und offenen U10 bekannt.
Hiermit geben wir Ihnen die Einteilung der Qualifikationsrunden für die Wettbewerbe der Jugend 2015/2016 bekannt.
Das Präsidium des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. lädt alle Mitglieder gem. § 18 der Satzung zum ordentlichen Verbandstag am Sonntag, 21. Juni 2015, 13.00 Uhr, nach Duisburg ein.
Tagungsort: Aula der Sportschule Wedau, Friedrich-Alfred-Str. 15, 47055 Duisburg
Die Einladung mit Tagesordnung und den Anträgen des Präsidiums stellen wir hier zum Download bereit:
Einladung, Tagesordnung und Anträge des Präsidiums
Anträge der Mitglieder müssen bis zum 23. Mai 2015 (Posteingang) bei der Geschäftsstelle vorliegen.
Auf die Formvorschriften des § 18 der Satzung weisen wir ausdrücklich hin.
Dringlichkeitsanträge gem. § 18 Abs. 7 der Satzung müssen bis zum 13.06.2015 (Posteingang) mit schriftlicher Begründung bei der Geschäftsstelle (Postfach 10 14 53, 47014 Duisburg) eingereicht werden.
Die Stimmberechtigung der Mitglieder richtet sich nach den Vorschriften des § 22 Satzung i.V. mit § 3 der Geschäfts- und Verfahrensordnung, auf die wir hier ausdrücklich hinweisen.
Zur Info: Anreisehinweis
Der Jugendausschuss des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. lädt alle Mitglieder gem. § 4 der Jugendordnung zum ordentlichen Jugendtag ein, der am Sonntag, 21. Juni 2015, 11.00 Uhr, in der Aula der Sportschule Wedau, Friedrich-Alfred-Straße 15, 47055 Duisburg-Wedau, stattfindet.
Einladung, Tagesordnung und Anträge des Jugendausschusses stellen wir hier zum Download bereit:
Einladung/Tagesordnung/Anträge
Anträge der ordentlichen Mitglieder gem. § 6 WBV-JO i.V. mit § 18 der Satzung zum Jugendtag 2015 müssen der Geschäftsstelle in schriftlicher Form mit Begründung und rechtswirksam unterschrieben bis zum 23. Mai 2015 (Posteingang) vorliegen. Auf die Vorschriften des § 18 der Satzung wird ausdrücklich hingewiesen.
Wir weisen darauf hin, dass Dringlichkeitsanträge gem. § 18 Abs. 7 der Satzung bis 8 Tage vor dem Jugendtag, spätestens bis zum 13.06.2015, mit schriftlicher Begründung bei der Geschäftsstelle eingereicht werden müssen.
Die Stimmberechtigung der Mitglieder richtet sich nach den Vorschriften des § 5 der Jugendordnung auf die wir hier ausdrücklich hinweisen.