Amtliches

Amtliche Mitteilungen

Mitteilungsfrist ist der 17.April 2016

 

Jeder Verein, der einen eventuellen Aufstieg aus der Kreisliga in die Bezirksliga wahrnehmen möchte, muss seine Aufstiegsbereitschaft bis zum 17.April 2016 schriftlich bei der WBV – Geschäftsstelle eingereicht haben. Dies gilt vor allem für die Mannschaften, die in einer Kreisliga auf den Plätzen 1-3 eingegangen sind.

Grundsätzlich steht jedem Kreismeister ein Platz in der Bezirksliga zu. Zusätzliche freie Plätze in einer Bezirksliga werden entsprechend dem Pyramidenplan vergeben. Weiter Informationen dazu finden sie unter Ziffer B.5.10. der WBV-Ausschreibung 2015/2016.

 

Sofern eine Mannschaft in der Kreisliga Platz 1,2 oder 3 eingenommen hat und diese Mannschaft nicht aufsteigen will, so ist ein Verzicht bis zum 17.April 2016 gegenüber der WBV – Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen. Nur dann können eventuelle Nachrücker berücksichtigt werden.

Jede Meldung erfolgt schriftlich auf Vereinsbogen unter Angabe der Vereinskennziffer und der Kreisliga, an deren Spielbetrieb die Mannschaft teilgenommen hat. Sie ist von einem Vertretungsberechtigten des Vereines zu unterschreiben. Die Erklärung kann auch als PDF per Mail versendet werden.

EINLADUNG UND TAGESORDNUNG

Der Jugendausschuss des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. lädt alle Mitglieder gem. § 4 und 6 der Jugendordnung zum ordentlichen Jugendtag ein, der am

 

Samstag, 23. April 2016, 11.00 Uhr,
Berufskolleg Schloss Neuhaus, Paderborn
An der Kapelle 2, 33104 Paderborn-Schloss Neuhaus

 

stattfindet.


TAGESORDNUNG

1. Begrüßung, Eröffnung des ordentlichen Jugendtages
    - Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
2. Wahl eines Versammlungsleiters
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Jugendtages 2016
4. Ehrungen
5. Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Jugendausschusses mit Aussprache
6. Feststellen der Stimmenzahl
7. Genehmigung der Jahresrechnung 2015 des Jugendhaushaltes
8. Entlastung des Jugendausschusses
9. Beratung und Verabschiedung des Jugendhaushaltes 2016
10. Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge
11. Verschiedenes

 

Wir weisen darauf hin, dass Dringlichkeitsanträge gem. § 6 WBV-JO i.V. mit § 18 Abs. 7 der Satzung bis 8 Tage vor dem Jugendtag, spätestens bis zum 15. April 2016, mit schriftlicher Begründung bei der Geschäftsstelle eingereicht werden müssen.


Hinweise zur Stimmberechtigung. Die Stimmberechtigung für Mitglieder richtet sich nach den Vorschriften der WBV-Jugendordnung i.V. mit § 22 Satzung. Für die Wahrnehmung des Stimmrechtes ist eine schriftliche Legitimation (s.a. § 3 GVO.) erforderlich.

 

Duisburg, 31. März 2016

 

Westdeutscher Basketball-Verband e.V.

Nadeesh Kattur
Vizepräsident für Jugend & Nachwuchsleistungssport

 

Die Tagungsunterlagen stehen hier zum Download bereit:

Das Präsidium des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. wiederholt seine Einladung vom 11. März 2016 und lädt alle Mitglieder gem. § 18 der Satzung zum ordentlichen Verbandstag ein. Der Verbandstag des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. findet am

 

Samstag 23. April 2016, 13:00 Uhr
Berufskolleg Schloss Neuhaus, Paderborn
An der Kapelle 2, 33104 Paderborn-Schloß Neuhaus

 

statt.

Tagesordnung:
1. Eröffnung des Verbandstages
    - Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung des Verbandstages 2016
    - Grußworte
    - Feststellung der Stimmenzahl
    - Feststellung der Beschlussfähigkeit des Verbandstages 2016
    - Wahl des Protokollführers
2. Feststellung der Genehmigung des Protokolls über den letzten Verbandstag
3. Tätigkeitsberichte des Präsidiums
4. Bericht des Rechtsausschusses
5. Entgegennahme des Kassenberichtes
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Genehmigung der Jahresrechnung 2015
8. Entlastung des Präsidiums
9. Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplanes 2016
10. Wahlen
     - Kassenprüfer gem. § 32 der Satzung
11. Beschlussfassung über eingebrachte Anträge
     - Satzungsänderungen §§ 4, 19, 25, 27 + 34
     - Ordnungsänderungen
12. Verschiedenes
13. Abschluss des Verbandstages

 

Dringlichkeitsanträge sind gem. § 18 Abs. 7 der Satzung bis 8 Tage vor dem Verbandstag, spätestens bis zum 15. April 2016 mit schriftlicher Begründung bei der Geschäftsstelle (Postfach 10 14 53, 47014 Duisburg) einzureichen.
Hinweis zur Stimmberechtigung. Die Stimmberechtigung für Mitglieder richtet sich nach den Vorschriften des § 22 Satzung i.V. mit § 3 Geschäfts- und Verfahrensordnung, auf die wir hier ausdrücklich hinweisen. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Stimmberechtigung, für die Wahrnehmung der Stimmrechte ist eine schriftliche Legitimation vorzulegen.

 

Duisburg, 31. März 2016

Westdeutscher Basketball-Verband e.V.

Uwe J. Plonka, Präsident        Joseph Kattur, Vizepräsident

 

Hier stellen wir Ihnen die Tagungsunterlagen zum Verbandstag 2016  zum Download bereit:

Der Jugendausschuss des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. lädt alle Mitglieder gem. § 4 und 6 der Jugendordnung zum ordentlichen Jugendtag ein, der am

 

Samstag, 23. April 2016, 11.00 Uhr,
im Berufskolleg Schloss Neuhaus, Paderborn
An der Kapelle 2, 33104 Paderborn-Schloß Neuhaus

 

stattfindet.

 

Die Einladung und Tagesordnung stellen wir Ihnen hier zum Download bereit:

 

Einladung und Tagesordnung

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