Der Jugendausschuss des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. lädt alle Mitglieder gem. §4 und §6 der Jugendordnung zum ordentlichen Jugendtag ein.
Der ordentliche Jugendtag des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. findet am
Sonntag, den 23. April 2023, 11.00 Uhr
Jugendherberge Duisburg - Sportpark
Kruppstraße 9, 47055 Duisburg
statt.
Die Einladung mit der vorläufigen Tagesordnung stellen wir hier zum Download bereit:
Einladung, vorläufige Tagesordnung, Jugendmesse, Hinweise Abstimmungsverfahren / Stimmberechtigung
Hiermit möchte der Jugendausschuss an die Meldefristen in der weiblichen Jugend für die kommende Saison 2023/2024 erinnern. Die Meldefrist ist der 17.03.2023.
Nadeesh Kattur
Vizepräsident Jugend- und Nachwuchsleistungssport
Heiko Dittinger
Beisitzer für weiblichen Jugendspielbetrieb
Björn Weihrauch
Beisitzer für Jugendspielbetrieb
Link zur vorigen amtlichen Mitteilung: JU-Spielbetrieb: Amtliche Mitteilung | Meldebogen weiblich Saison 23/24 (basketball.nrw)
Hiermit gibt der Jugendausschuss die amtlichen Abschlusstabellen der 3. Runde des WBV-Jugendpokals und die Auslosung der 4. Runde für die U16 & U18 männlich bekannt.
Die Spiele finden im Zeitraum vom 27.03.bis 30.03.2023 statt.
Die Eintragung der Spieltermine muss bis zum 15.03.2023 erfolgt sein, weitere Details dazu in der angehängten PDF.
Bitte beachten Sie unbedingt die anliegende Veröffentlichung und die Folgen bei Nichtmeldung der Spieltermine.
Bewerbungen für das TOP4 am 22./23.04.2023 können bis zum 02.04.2023 bei der Spielleitung eingereicht werden.
Download: Abschlusstabelle 3.Jugendpokalrunde / Auslosung 4.Jugendpokalrunde
Als Datum der Veröffentlichung gilt der 08.03.2023
Nadeesh Kattur
Vizepräsident Jugend- & Nachwuchsleistungssport
Aeneas Eckstein
Spielleitung Jugendpokal
Björn Weihrauch
Beisitzer Jugendspielbetrieb
Spielbetrieb: Ende der Corona-Maßnahmen
Am 28. Februar 2023 ist die Corona-Schutzverordnung in NRW ausgelaufen. Damit sind auch in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. März 2023 die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen entfallen einschließlich der Bürgertestungen.
Für den Spielbetrieb im WBV bedeutet dies, dass alle noch verbliebenen besonderen Maßnahmen zum Schutz vor einer Corona-Infektion ebenfalls auslaufen und nicht mehr fortgeführt werden. Dies betrifft vor allem die Regelungen für Spielverlegungen. Es erfolgt keine gesonderte Betrachtung mehr bei Corona-Infektion. Es gelten ab 01.03. ausschließlich die Reglungen in A.12.3 der Ausschreibung, die Bestimmungen in B.9 entfallen. Die Ausschreibung wurde entsprechend angepasst.
Lothar Drewniok
Vizepräsident für Spielbetrieb und Sportorganisation
Zum Download:
WBV-Ausschreibung 2022/2023 ( Stand 01.03.2023 )