Ergänzend zu unseren Amtlichen Mitteilungen vom 28.05.2014 (Einladungen zum Verbandstag / Einladung zum ao Jugendtag) geben wir Ihnen hiermit noch wichtige Hinweise zur Ausübung des Stimmrechtes bekannt:
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Gleichzeitig geben wir bekannt, dass keine Dringlichkeitsanträge gem. § 18 Abs. 7 der Satzung eingegangen sind. Damit steht das Tagungsprogramm für den außerordentlichen Jugendtag (Beginn um 11.00 Uhr) und den Verbandstag (Beginn um 13.00 Uhr) fest.