Meldefrist ist der 13. Mai 2013
Jeder Verein, der einen eventuellen Aufstieg in die Bezirksliga wahrnehmen möchte, muss seine Aufstiegsbereitschaft bis zum 13.Mai 2013 schriftlich bei der WBV – Geschäftsstelle eingereicht haben. Dies gilt vor allem für die Mannschaften, die in einer Kreisliga auf den Plätzen 1-3 eingegangen sind.
Grundsätzlich steht jedem Kreismeister ein Platz in der Bezirksliga zu. Zusätzliche freie Plätze in einer Bezirksliga werden entsprechend dem Pyramidenplan vergeben. Weiter Informationen dazu finden sie unter Ziffer B.5.10. der WBV-Ausschreibung 2013/2014.
Sofern eine Mannschaft unter den ersten drei Platzierten im Kreis ist und diese Mannschaft nicht aufsteigen will, so ist ein Verzicht bis zum 13.Mai 2013 gegenüber der WBV – Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen. Nur dann können eventuelle Nachrücker berücksichtigt werden.
Jede Meldung erfolgt schriftlich auf Vereinsbogen unter Angabe der Vereinskennziffer und der Kreisliga, an deren Spielbetrieb die Mannschaft teilgenommen hat. Sie ist von einem Vertretungsberechtigten des Vereines zu unterschreiben. Die Erklärung kann auch als PDF versendet werden.