Liebe Vereine,
Bitte beachtet das geänderte Dokument, das mit Veröffentlichung sofort gültig ist.
Vorgelegt werden müssen sowohl das geänderte Dokument sowie die zweite Seite des Vordrucks des DBB der die Sporttauglichkeit für den Verband begründet. Der Anamnesebogen (s1) ist somit nicht mehr erforderlich.
Mit sportlichen Grüßen
GEZ.
Der Jugendausschuss“