Amtliches

Am 16.06.2025 wurde die Schiedsrichtervereinsmeldung an die Vereine per E-Mail gesendet.

Meldefrist 30.06.2025.

Auch wenn keine Schiedsrichter gemeldet werden, ist eine Fehlmeldung durch den Verein zwingend erforderlich.

Die SR-Vereinsmeldung gilt sowohl für den Bereich des WBV als auch für den jeweiligen Kreis des Meldeverein. Für den Bereich des WBV gelten insbesondere §16 WBV-SchO sowie §A16.1, §A16.2 und §A16.3 der Ausschreibung zur Saison 2024/25.

Seit Längerem ist auch ein Online Meldeverfahren für die Schiedsrichter-Vereinsmeldung möglich. welches den Aufwand sowohl für den Verein, als auch für den Verband maßgeblich vereinfacht.

Hier geht es zum Online-Meldeverfahren: https://verein.uportal-wbv.de

Wichtig: Bitte überprüfen Sie die Daten in Team-SL und hinterlegen Sie dort eine gültige E-Mail-Adresse. Gerne können Sie uns im Anschluss ansprechen und wir senden Ihnen die Daten erneut per E-Mail zu.

Neuerung für die Saison 2025/2026:

Diese übersandte Auflistung entspricht dem akt. Stand der für den Verein zurückgemeldeten Pflichtschiedsrichter. Es besteht die Möglichkeit, diese Meldung bis zum 30.06.2025 anzupassen und/oder zu bestätigen. Sollte bis zum 30.06.2025 kein angepasster Meldebogen vorliegen oder die Liste noch nicht durch Ihren Verein bestätigt sein, so gilt diese Liste als offizielle Bestätigung der Schiedsrichter Vereinsmeldung für die Saison 2025/2026.

Rückfragen bitte vornehmlich per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Stefan Deußen
Organisation Schiedsrichter-Spielbetrieb

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