Hiermit geben wir gemäß § 18 der Satzung des WBV die fristgerecht eingereichten Dringlichkeitsanträge des UBC Münster e.V. zum ordentlichen Verbandstag am 05.08.2023 bekannt:
Gemäß § 18 Abs. 11 der Satzung muss der Verbandstag die Dringlichkeit der Anträge mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bejahen, damit die Anträge in die Tagesordnung vor Ort aufgenommen werden können.