Amtliches

WBV Logo.svgWir befinden uns gerade in einer Zeit, wo auf der einen Seite die öffentlichen Schutzmaßnahmen in der Coronaschutzverordnung zurückgefahren werden auf der anderen Seite die Inzidenzzahlen aber weiter steigen. Dies macht es nicht leicht, eine gute Balance für einen sicheren Spielbetrieb zu finden. Vor diesem Hintergrund hat das WBV-Präsidium auf seiner letzten Sitzung beschlossen, den Spielbetrieb bis zum 20. März 2022 unter 2Gplus-Bedingungen fortzuführen. Dies bedeutet, dass eine Person weiterhin für die Teilnahme an einem Spiel sowohl immunisiert wie auch getestet sein muss. Erweitert wurden aber die Ausnahmen. Sowohl was den Nachweis der Testung angeht wie auch den Nachweis der Immunisierung. Einzelheiten können dem beigefügten Schaubild entnommen werden (Download: Merkblatt).

Ab dem 21. März entfällt der Testnachweis. Der Spielbetrieb wird ab dann zunächst unter 2G-Bedingungen fortgesetzt. Diese Regelung gilt bis zum 10. Aprill 2022. Dies bedeutet, dass eine Person für die Teilnahme an einem Spiel entweder vollständig geimpft oder genesen sein muss. Die bereits ab heute geltenden Ausnahmen von der Immunisierung bleiben dann weiter bestehen.

Aus heutiger Sicht ist geplant, den Spielbetrieb ab dem 11. Aprill 2022 ohne weitere Corona-Schutzmaßnahmen fortzuführen. Ob dies möglich sein wird, ist stark abhängig von der Entwicklung der pandemischen Lage. Weitere Informationen dazu wird es rechtzeitig vor Beginn der Osterferien geben.

Wir möchten auch in Zeiten der Pandemie den Spielbetrieb aufrechterhalten können. Und zwar so sicher, wie es unter den gegebenen Bedingungen möglich ist. Das WBV-Präsidium ist der Überzeugung, dass eine schrittweise Zurückführung der Corona-Schutzmaßnahmen für einen weiterhin sicheren Spielbetrieb notwendig ist. Wir wissen, dass es auch den Wunsch gibt, alle Beschränkungen sofort fallen zu lassen. Dieser Wunsch ist verständlich nach 2 Jahren Pandemie. Auf der anderen Seite können wir aber nicht die Augen davor verschließen, dass die Inzidenzzahlen sich gerade in die falsche Richtung entwickeln. Auch der Wunsch vieler Mitglieder, an den bestehenden Maßnahmen weiter festzuhalten, kann nicht unberücksichtigt bleiben. In der Abwägung aller Argumenten wollen wir unseren Weg der angepassten Schutzmaßnahmen für den WBV-Spielbetrieb weiter so verfolgen (Download: aktuelle Ausschreibung vom 10. März 2022).

Euer/Ihr
WBV-Präsidium

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