Amtliches

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Auf seiner letzten Sitzung hat sich das WBV-Präsidium intensiv mit der aktuellen Corona-Situation sowie der neuen Corona-Schutzverordnung beschäftigt. Der Spielbetrieb wird weiter unter der schon am 25.11.2021 beschlossenen 2G-Regel fortgeführt. Dennoch sollten alle Spielbeteiligte, wo immer es möglich ist, sich vor einem Spiel einer Testung unterziehen.

Die 2G-Regel gilt ab sofort auch für die Trainer. Die bislang zugelassene Ausnahme wird nicht weiter fortgeführt. Damit gibt es nun für alle Spielbeteiligten eine einheitliche 2G-Regelung. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind weiter davon ausgenommen. Sie benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.

Die in der Corona-Schutzverordnung genannte Erweiterung der Gleichstellung mit immunisierten Personen für Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren wird für den Spielbetrieb des WBVs nicht übernommen. Ab 16 Jahren müssen alle Personen vollständig geimpft oder genesen sein (2G-Regel).

Die kommunalen Behörden können im Rahmen von Allgemeinverfügungen festlegen, welche Bedingungen für den Zugang zu einer Halle bestehen. Diese können weiterführend sein als die, die vom WBV für seinen Spielbetrieb vorgegeben sind. In diesem Fall muss der Heimverein unverzüglich die Gastmannschaft und die Schiedsrichter des nächsten Spieles informieren. Gleichzeitig ist das Hygienekonzept für die Spielhallen anzupassen und in TeamSL hochzuladen. Auf der anderen Seite kann ein Verein nicht für sich alleine festlegen, dass bei seinen Heimspielen andere Regelungen gelten, als die durch die Ausschreibung oder einer kommunalen Anordnung vorgegeben sind.

Die vom WBV-Präsidium beschlossenen Maßnahmen dienen dem Schutz aller Personen und sollen – soweit dies unter den momentanen Corona-Bedingungen überhaupt machbar ist - einen sicheren und fairen Spielbetrieb ermöglichen.

Der beste Schutz für sich und andere ist und bleibt die Impfung. Bitte nehmt die Möglichkeiten zur Impfung war.

Euer/Ihr WBV-Präsidium

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