Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist noch bis zum Ablauf des 14. Februar 2021 gültig. Unter Berücksichtigung der täglich neu gemeldeten Inzidenzzahlen, der Entwicklung des Infektionsgeschehens und den politischen Entscheidungen, ist momentan davon auszugehen, dass die aktuellen Beschränkungen für den Sport auch über diesen Zeitraum hinaus Gültigkeit behalten. Hier wird sicherlich auch die Verbreitung der neuen SARS-CoV-2-Virusvarianten Einfluss haben.
Das Präsidium hat am 01.02.2021 die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Die Beschlüsse finden Sie in unserem Mitglieder-Rundschreiben 1-2021, welches hier zum Download hinterlegt ist.