Hiermit geben wir die Meldefristen für die Bezirksligen (Damen und Herren) 2019/2020 bekannt:
Kreisliga Herren
Jede Mannschaft, die in einer Kreisliga Herren auf den Plätzen 1 bis 3 steht, muss ihre Aufstiegsbereitschaft oder ihren Aufstiegsverzicht für die Bezirksliga Herren gegenüber dem WBV erklären.
Jede Erklärung erfolgt schriftlich auf Vereinsbogen unter Angabe der Vereinskennziffer und der Kreisliga, an deren Spielbetrieb die Mannschaft teilgenommen hat. Sie ist von einem Vertretungsberechtigten des Vereines zu unterschreiben.
Die schriftliche Erklärung muss bis spätestens 10. Mai 2019 bei der WBV – Geschäftsstelle eingegangen sein. Sie kann auch als PDF per Mail versendet werden.
Bezirksliga Damen
Jede Mannschaft, die in der Bezirksliga Damen bis zum Ende teilgenommen hat, erlangt automatisch die Anwartschaft für die neue Saison.
Mannschaften, die während der Saison zurückgezogen worden sind, müssen von ihrem Verein neu gemeldet werden.
Jeder Verein kann bis zum 15.06.2019 Mannschaften für die Teilnahme an der Bezirksliga Damen melden. Die Meldung ist schriftlich auf Vereinsbogen an die WBV-GS zu richten. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Eingang bei der WBV-Geschäftsstelle.
Download: Informationen zur Meldung Bezirksliga