EINLADUNG
zum außerordentlichen Verbandstag am Sonntag, 18. Dezember 2016, 11.00 Uhr
Sportschule Wedau, Tagungshaus unter der Aula, Friedrich-Alfred-Straße 15, 47055 Duisburg
Gemäß § 20 der WBV-Satzung lädt das Präsidium des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. die Mitglieder (§ 7) zu einem außerordentlichen Verbandstag ein.
Begründung: Aus formaljuristischen Gründen ist es notwendig geworden, die Wahlen des Verbandstages 2015 in Teilen zu wiederholen. Dies deshalb, weil die Wahl der Vizepräsidenten I Stellvertretung des Präsidenten, Sonderaufgaben (Joseph Kattur), II Bildung (Alexander Biemer), III Breiten- &Schulsport (Wolfgang Mohr), VI Schiedsrichterwesen (Dirk Weber) und VII Spielbetrieb & Sportorganisation (Lothar Drewniok) in einer en-bloc-Wahl durchgeführt wurde. Unser Antrag zur Eintragung dieser Wahlen wurde durch das Vereinsregister Duisburg abgelehnt. Eine en-bloc-Wahl darf nur stattfinden, wenn die Satzung dies vorsieht. Eine solche Regelung sieht die Satzung des WBV jedoch nicht vor.
Nicht in Frage gestellt, sind die Wahlen des Präsidenten Uwe J. Plonka (geheime Einzelwahl), die Wahl des Vizepräsidenten IV Finanzen Hans-Werner Kolodziej (Einzelwahl) sowie die Wahl des Vizepräsidenten V Jugend&Nachwuchsleistungssport Nadeesh Kattur (Wahl beim ordentlichen Jugendtag). Somit ist auch weiterhin die gesetzliche Vertretung des WBV gem. § 24 der Satzung sichergestellt.
Dies hat das Präsidium zum Anlass genommen, so schnell wie möglich einen außerordentlichen Verbandstag einzuberufen und den Beschluss am 14.11.2016 in der Sitzung des Präsidiums einstimmig gefasst.
Wir laden zum außerordentlichen Verbandstag am Sonntag, 18.12.2016, wie folgt ein:
Termin: Sonntag, 18.12.2016, 11.00 Uhr
Tagungsort: Sportschule Wedau,
Tagungshaus unter der Aula,
Friedrich-Alfred-Straße 15, 47055 Duisburg
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Wahlen gem. § 24, 25 der Satzung
a) Vizepräsident I Stellvertretung des Präsidenten, Sonderaufgaben
b) Vizepräsident II Bildung
c) Vizepräsident III Breiten- & Schulsport
d) Vizepräsident VI Schiedsrichterwesen
e) Vizepräsident VII Spielbetrieb & Sportorganisation
3. Sonstiges
Es erfolgt Einzelwahl!
Hinweis zur Stimmberechtigung. Die Stimmberechtigung für Mitglieder richtet sich nach den Vorschriften des § 22 Satzung i.V. mit § 3 Geschäfts- und Verfahrensordnung, auf die wir hier ausdrücklich hinweisen.
Duisburg, 17. November 2016
gez. Uwe J. Plonka, Präsident gez. Hans-Werner Kolodziej, Vizepräsident IV Finanzen
Hier stellen wir Ihnen die Einladung zum außerordentlichen Verbandstag und die Hinweise zur Stimmberechtigung zum Download bereit:
Einladung zum ao Verbandstag
Hinweise zur Stimmberechtigung