Amtliches

Mitteilungsfrist ist der 17.April 2016

 

Jeder Verein, der einen eventuellen Aufstieg aus der Kreisliga in die Bezirksliga wahrnehmen möchte, muss seine Aufstiegsbereitschaft bis zum 17.April 2016 schriftlich bei der WBV – Geschäftsstelle eingereicht haben. Dies gilt vor allem für die Mannschaften, die in einer Kreisliga auf den Plätzen 1-3 eingegangen sind.

Grundsätzlich steht jedem Kreismeister ein Platz in der Bezirksliga zu. Zusätzliche freie Plätze in einer Bezirksliga werden entsprechend dem Pyramidenplan vergeben. Weiter Informationen dazu finden sie unter Ziffer B.5.10. der WBV-Ausschreibung 2015/2016.

 

Sofern eine Mannschaft in der Kreisliga Platz 1,2 oder 3 eingenommen hat und diese Mannschaft nicht aufsteigen will, so ist ein Verzicht bis zum 17.April 2016 gegenüber der WBV – Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen. Nur dann können eventuelle Nachrücker berücksichtigt werden.

Jede Meldung erfolgt schriftlich auf Vereinsbogen unter Angabe der Vereinskennziffer und der Kreisliga, an deren Spielbetrieb die Mannschaft teilgenommen hat. Sie ist von einem Vertretungsberechtigten des Vereines zu unterschreiben. Die Erklärung kann auch als PDF per Mail versendet werden.

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