Vereine, die noch keine Bestandserhebung gemacht haben, können diese noch bis zum 15. März 2024 online durchführen.
Die fristgerechte Meldung der Bestandsdaten ist eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen des LSB NRW (z. B. Förderung der Übungsarbeit).
Die Bestandserhebung ist umgezogen und nun im neuen Portal, die „Sportorganisationsverwaltung“(SOV) zu finden. Der Umzug hat zu ein paar Neuerungen geführt. Dementsprechend sind im Vorfeld der Bestandserhebung einige Schritte zu beachten. Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Bestandserhebung 2024 auf Vibss Online.