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Die neue Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen vom 15. Mai 2021 sieht weitreichende Lockerungen für den Sport vor, sobald die regionale 7-Tage-Inzidenz (also die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt) fünf Werktage hintereinander bei oder unter 100 liegt. Sie beschreibt außerdem bereits jetzt weitere Lockerungen für den Fall, dass die regionale 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.

Der LSB hat die wichtigsten Daten und Fakten übersichtlich zusammengestellt.

1. Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 greift unverändert das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes.

2. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 gilt die neue CoronaSchVO.

3. Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 gilt ebenfalls die neue CoronaSchVO.

Für alle drei Fälle hat der LSB eine Tabelle erstellt, die eine Übersicht über die entsprechenden Regeln für den Sport bietet.


Regeln für Sportbetrieb bei Inzidenz über 100, Stand 14.5.2021

Regeln für Sportbetrieb bei Inzidenz 50 bis 100, Stand 14.5.2021

Regeln für Sportbetrieb bei Inzidenz unter 50, Stand 14.5.2021


In den vom Land NRW anerkannten Modellregionen kann es für den Sport Regeln geben, die von den allgemeinen Regeln abweichen. Wendet euch für weitere Informationen bitte direkt an euren Stadt- oder Kreissportbund.

Quelle: LSB

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