Am 15. Juli 2020 sind weitere Öffnungen für den Vereinssport in NRW in Kraft getreten. Im nicht-kontaktfreien Sportbetrieb – für Training und Wettkampf, drinnen und draußen – gilt jetzt die Obergrenze von 30 Teilnehmer*innen. Sportanlagen – drinnen und draußen – dürfen durch 300 Zuschauer betreten werden.
Die Rückverfolgbarkeit aller Teilnehmer*innen und Zuschauer muss allerdings weiter gewährleistet sein und Trainingsgruppen dürfen nach wie vor nicht gemischt werden. Und dann gelten natürlich weiterhin die individuellen Regelungen der Kommunen mit den entsprechenden Hygienekonzepten.
Für WBV-Präsident Uwe J. Plonka auf jeden Fall ein weiterer Schritt in die neue „Normalität: "Wichtig ist für uns, dass nicht mehr nur 9 + 1 Personen in die Halle dürfen, denn damit konnte man ja noch nicht einmal 5 gegen 5 spielen, wenn der Trainer nicht mitgespielt hat, sondern auf der Tribüne saß. Durch die Erhöhung der Anzahl ist es tatsächlich ein Schritt weiter in Richtung Normalität.“
Alle Informationen zur aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung und den Änderungen vom 15. Juli 2020 findet ihr auf der Website des LSB …