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Ab Samstag, 30. Mai 2020 gelten weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Dabei werden die Kontaktbeschränkungen auf bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum geöffnet. Was bedeutet das für den Basketball?

Zum Thema Sport sieht die Corona-Schutzverordnung für NRW folgende Erleichterungen vor:

"Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet. In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig – auch die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen unter Auflagen. Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt weiterhin untersagt. Bahnen-Schwimmbecken, auch in Hallenbädern, können ihren Betrieb wiederaufnehmen."

Quelle: Wir in NRW. Das Landesportal.

Nach Ansicht von WBV-Präsident Uwe J. Plonka hat sich demnach nur die Anzahl von sechs auf zehn Personen erhöht: "Alles andere bleibt wie es ist. Vereine benötigen auch für Outdoor-Aktivitäten weiterhin ein genehmigtes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept. Wie die Situation mit Bezug auf das Training in der Halle aussieht, müssen die Vereine direkt mit den zuständigen Kommunen absprechen."

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