Ein wichtiges Zeichen für den Sport in Nordrhein-Westfalen: Das Land NRW hat mit einem zehn Millionen Euro Hilfsprogramm nun auch gemeinnützige Sportvereine im Blick, die nicht unternehmerisch tätig sind. Die Antragsstellung ist ab dem 15. April 2020 ausschließlich online über das LSB-Förderportal möglich.
Darüber hinaus stehen zur Stärkung der qualifizierten Übungsarbeit in den durch die Corona-Auswirkungen gebeutelten Sportvereinen zusätzliche drei Millionen Euro bereit, die aus Mitteln des Haushaltes 2020 der Landesregierung stammen. Damit wird die normale Übungsleiterförderung um gleich 40 Prozent aufgestockt.
Die fristgerechte Antragsstellung zur Förderung der Übungsarbeit ist bis zum 4. Juni 2020 möglich.
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