Am 16.06.2024 wurde die Schiedsrichtervereinsmeldung an die Vereine per E-Mail gesendet.
Aktuell liegen etwas mehr als 50% der Meldungen vor.
Die Meldung wurde bis zum 28.07.2024 verlängert.
Auch wenn keine Schiedsrichter gemeldet werden, ist eine Fehlmeldung durch den Verein zwingend erforderlich.
Die SR-Vereinsmeldung gilt sowohl für den Bereich des WBV als auch für den jeweiligen Kreis des Meldeverein. Für den Bereich des WBV gelten insbesondere §16 WBV-SchO sowie §A16.1, §A16.2 und §A16.3 der Ausschreibung zur Saison 2024/25.
Seit Längerem ist auch ein Online Meldeverfahren für die Schiedsrichter-Vereinsmeldung möglich. welches den Aufwand sowohl für den Verein, als auch für den Verband maßgeblich vereinfacht.
Hier geht es zum Online-Meldeverfahren: https://verein.uportal-wbv.de
Wichtig: Bitte überprüfen Sie die Daten in Team-SL und hinterlegen Sie dort eine gültige E-Mail-Adresse. Gerne können Sie uns im Anschluss ansprechen und wir senden Ihnen die Daten erneut per E-Mail zu.
Rückfragen bitte vornehmlich per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Stefan Deußen
Organisation Schiedsrichter-Spielbetrieb