Die Coronaschutzverordnung in NRW sieht für Sport in Innenräumen die 3G-Regel vor. Dies gilt natürlich auch für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter im Basketball.
Beachtet also bitte, dass ihr nur mit gültigem Impf- oder Genesenen-Nachweis zur Halle fahrt oder einen aktuellen (<=48h) und negativen Corona-Test eines offiziellen Testzentrums vorweisen könnt. Entstehen für einen erforderlichen Corona-Test Kosten, sind diese im Allgemeinen selbst zu tragen.
Die Einhaltung dieser 3G-Regel ist Voraussetzung um ein Basketballspiel zu leiten. Wird einer Schiedsrichterin oder einem Schiedsrichter der Zutritt zur Halle nach CoronaSchVO verwehrt, trägt er dafür selbst die Verantwortung.
Für die Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz ist allein der Heimverein verantwortlich. Für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter gibt es keine besonderen Aufgaben in Bezug auf die immer noch pandemische Situation, ausser ihren eigenen Immunitäts- oder Getesteten-Status nachweisen zu können.
Nur eine Impfung gegen COVID19 schützt wirksam vor einer Infektion oder einem schweren Verlauf. Daher ist eine Impfung für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter im Basketball ganz besonders empfehlenswert. Nutzt diese Möglichkeit um Euch selbst zu schützen.