rld

Amtliches

2Gplus Regelung im Spielbetrieb der Seniorenligen

Der Spielbetrieb wird unter Anwendung der 2Gplus Regelung weiter fortgeführt. Dies bedeutet, jeder Teilnehmer an einem Spiel muss vollständig geimpft oder genesen sein und zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen. Dabei muss es sich entweder um einen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder einen von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests handeln. Selbsttestungen - auch unter Aufsicht - sind nicht zulässig.

Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der im Spielplan genannten Spielbeginn. Personen, die an einem Tag zwei oder mehr Spielen teilnehmen wollen, müssen die Frist für jedes der einzelnen Spiele einhalten. Es reicht nicht aus, schon vor Ablauf der Frist in der Halle gewesen sein. Dies betrifft vor allem Doppelansetzungen. Hier muss die Frist auch für das spätere (2.) Spiel eingehalten werden.

Die 2Gplus Regelung gilt für alle Spieler, Trainer, SR sowie das Kampfgericht. Personen, die sich dauerhaft im Mannschaftsbankbereich aufhalten (wie z.B. Mannschaftsbegleiter, Betreuer, Physio etc.) müssen ebenfalls die 2Gplus Regelung erfüllen. Den Schiedsrichtern ist für alle Personen bei der Identitätskontrolle neben dem Immunitätsnachweis auch der negative Test vorzulegen. Kann kein negativer Testnachweis vorgelegt werden, muss die Person den Spielfeld- bzw. Mannschaftsbankbereich oder das Kampfgericht verlassen und darf nicht weiter am Spiel teilnehmen.

Es gibt für den o.g. Personenkreis keine Ausnahme! Auch Jugendliche (ab 16 Jahre) müssen - wenn sie an einem Seniorenspiel teilnehmen wollen - zusätzlich zu dem Immunitätsnachweis einen negativen Testnachweis vorlegen. Schüler können ersatzweise eine Bescheinigung der Schule (https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Bescheinigung_CoViD-Test_V.pdf)  vorlegen, dass sie an der Schultestung teilgenommen haben. Die Teilnahme darf maximal am Vortag des Spieles erfolgt sein. Die genaue Verwendung der Schulbescheinigung ist mit der Schule vorher abzustimmen. In der Regel muss der Schüler das ausgefüllte Formular zur Testung mitbringen. Kinder bis 15 Jahre müssen mindesten einen entsprechenden negativen Testnachweis oder eine Schulbescheinigung vorlegen.

Für das Kampfgericht gilt auch weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske.

Personen, die sich nur vorübergehend  im Spielfeld- bzw. Mannschaftsbankbereich einschließlich Kampfgericht aufhalten (z.B. Helfer) müssen die 2G Regelungen erfüllen und während des Kontakts eine medizinische Maske tragen. In der übrigen Zeit müssen sie sich im Zuschauerbereich aufhalten.

Für Mannschaften in der Bezirks-, Landes- und Oberligen besteht die Möglichkeit, Spiele auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, wenn es ihnen nicht möglich ist, die vorgeschriebenen Testungen durchzuführen. Dies gilt zunächst für alle Spiele, die im Zeitraum bis zum 30.01.2022 auszutragen sind. Der Verlegungswunsch muss mindestens 48 Stunden vor Spielbeginn bei der Spielleitung eingegangen sein. Die Zustimmung des Spielpartners ist nicht notwendig.

Die Mannschaften in den 4 Regionalligen sind personell und organisatorisch anderes aufgestellt und so gut wir gar nicht von Doppelansetzungen betroffen. Aus diesem Grund steht die Möglichkeit der Nachverlegung eines Spieles - auch in beiderseitigen Einverständnis - hier zunächst nicht zur Verfügung.

Das WBV-Präsidum wird Mitte nächster Woche noch einmal über die weitere Entwicklung beraten. Dann sind auch die Beschlüsse der MPK und die Umsetzung in die Coronaschutzverordnung NRW bekannt.

Diese weiteren Maßnahmen stellen für uns alle eine Herausforderung und Belastung dar. Sie tragen aber dazu bei, dass wir weiter unseren Sport ausüben können. Wir hoffe auf Verständnis und bitten alle, dies aktiv zu unterstützen. Gemeinsam werde wir auch durch diese Phase kommen.

Ihr/Euer

WBV-Präsidium

Ausschreibung Saison 2021/2022 Stand 06.01.22

WBV Logo.svg

Hiermit geben wir Ihnen die gemeinsame aktualisierte Ausschreibung (2G-Regel) für die Wettbewerbe der Jugend und Senioren für die Spielzeit 2021/2022 bekannt.

Download: aktualisierte Ausschreibung 2021/2022 (Stand: 21.12.2021)

WBV Logo.svg

Die Spielpläne der Jugend für die Saison 2021/2022 stehen ab sofort in TeamSL zur Verfügung.

Bis zum 31. Dezember 2021 können die Heimspieltermine eingetragen werden.

WBV Logo.svg

Auf seiner letzten Sitzung hat sich das WBV-Präsidium intensiv mit der aktuellen Corona-Situation sowie der neuen Corona-Schutzverordnung beschäftigt. Der Spielbetrieb wird weiter unter der schon am 25.11.2021 beschlossenen 2G-Regel fortgeführt. Dennoch sollten alle Spielbeteiligte, wo immer es möglich ist, sich vor einem Spiel einer Testung unterziehen.

Die 2G-Regel gilt ab sofort auch für die Trainer. Die bislang zugelassene Ausnahme wird nicht weiter fortgeführt. Damit gibt es nun für alle Spielbeteiligten eine einheitliche 2G-Regelung. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind weiter davon ausgenommen. Sie benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.

Die in der Corona-Schutzverordnung genannte Erweiterung der Gleichstellung mit immunisierten Personen für Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren wird für den Spielbetrieb des WBVs nicht übernommen. Ab 16 Jahren müssen alle Personen vollständig geimpft oder genesen sein (2G-Regel).

Die kommunalen Behörden können im Rahmen von Allgemeinverfügungen festlegen, welche Bedingungen für den Zugang zu einer Halle bestehen. Diese können weiterführend sein als die, die vom WBV für seinen Spielbetrieb vorgegeben sind. In diesem Fall muss der Heimverein unverzüglich die Gastmannschaft und die Schiedsrichter des nächsten Spieles informieren. Gleichzeitig ist das Hygienekonzept für die Spielhallen anzupassen und in TeamSL hochzuladen. Auf der anderen Seite kann ein Verein nicht für sich alleine festlegen, dass bei seinen Heimspielen andere Regelungen gelten, als die durch die Ausschreibung oder einer kommunalen Anordnung vorgegeben sind.

Die vom WBV-Präsidium beschlossenen Maßnahmen dienen dem Schutz aller Personen und sollen – soweit dies unter den momentanen Corona-Bedingungen überhaupt machbar ist - einen sicheren und fairen Spielbetrieb ermöglichen.

Der beste Schutz für sich und andere ist und bleibt die Impfung. Bitte nehmt die Möglichkeiten zur Impfung war.

Euer/Ihr WBV-Präsidium

Unterkategorien

Partner im Leistungssport

dbb logoSportstiftung NRWLSB Logologo so nrwwww Sportland.NRW.deolympiamentaltalent pngAK Staatskanzleimomentum logo 0110 300logo nada 300 logo ggd 300

WBV Newsletter Abo

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung
0
Shares

Teilen

Folge dem WBV und erhalte stets die aktuellsten Infos aus dem Sektor.