Im Namen des Jugendausschusses veröffentlichen wir heute das Formular für die Kopplungen der männlichen und offenen Jugend für die anstehende Saison 2023/2024.
Die Kopplungswünsche sind bis zum 31.August 2023 an Horst Kaiser mittels des angehängten Formulars zu richten. (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Hiermit geben wir gemäß § 18 der Satzung des WBV die fristgerecht eingereichten Dringlichkeitsanträge des HOOP-CAMPS e.V. und Basket Duisburg e.V. zum ordentlichen Verbandstag am 05.08.2023 bekannt:
Gemäß § 18 Abs. 11 der Satzung muss der Verbandstag die Dringlichkeit der Anträge mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bejahen, damit die Anträge in die Tagesordnung vor Ort aufgenommen werden können.
Heute veröffentlichen wir den aktuellen Meldestand in der Bezirksliga Damen. Aufgeführt sind alle Mannschaften, die aufgrund der Vorsaison ein Teilnahmerecht haben oder sich neu für die Bezirksliga Damen gemeldet haben. Alle Vereine werden gebeten, zu prüfen, ob ihre Mannschaft in der vorläufigen Ligeneinteilung aufgeführt ist.
Neue Mannschaften für die Bezirksliga Damen können noch bis zum 31.08.2023 bei der WBV-Geschäftsstelle (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) gemeldet werden. Gleiche Frist gilt für eine Mannschaft, die zurückgezogen werden soll. Die Spiele der Bezirksliga Damen werden nach den Herbstferien starten.
Lothar Drewniok
Vizepräsident für Spielbetrieb und Sportorganisation
Hiermit gibt der Jugendausschuss des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. die aktualisierte Qualifikationsausschreibung und die aktualisierte Qualifikationsgruppen mit den Ausrichtern bekannt. Ein besonderer Dank geht an alle Ausrichter einer Qualifikationsgruppe, besonders an diese, welche mehrere Ausrichtungen übernommen haben. Allerdings fehlen leider in einigen Gruppen noch Ausrichter. Vereine, welche eine Gruppe ausrichten möchten, können sich bis zum 31.07.2023 bei den jeweiligen Spielleitern melden. Danach muss eine Vergabe gemäß der Qualifikationsausschreibung erfolgen. Die Ausrichter werden gebeten ihre Spielhallen an die Spielleiter (formlos) zu melden.
Alle Vereine werden gebeten, zu prüfen, ob sie alle gemeldeten Mannschaften angelegt haben. Dies ist in einigen Fällen noch nicht passiert. Die Vereine müssen dieses nachholen und sich umgehend mit der zuständigen Spielleitung in Verbindung setzen, damit ihre Mannschaften den entsprechenden Qualifikationsgruppen zugewiesen werden können.
In den Gruppen 1QJOLU16M2 und 1QJOLU14O4 muss die Spielzeit aller Spiele aus organisatorischen Gründen auf vier mal acht Minuten reduziert werden.
Die Spielleitungen liegen wie folgt: QJRL: QJOL und QJLL: Aeneas Eckstein Björn Weihrauch Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Mobil: 0049 160 98 48 46 42 Mobil: 0049 171 78 27 52 0
Hiermit gibt der Jugendausschuss des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. die aktualisierte Qualifikationsausschreibung bekannt.
Alle Vereine werden gebeten zu prüfen, ob sie alle gemeldeten Mannschaften angelegt haben. Dies ist in einigen Fällen noch nicht passiert. Die Vereine müssen dieses nachholen und sich umgehend mit der zuständigen Spielleitung in Verbindung setzen, damit ihre Mannschaften den entsprechenden Qualifikationsgruppen zugewiesen werden können.
Die Spielleitungen liegen wie folgt:
QJRL: Aeneas Eckstein Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Mobil: 0049 160 98 48 46 42
QJOL und QJLL:
Björn Weihrauch
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hiermit geben wir gemäß § 18 der Satzung des WBV die fristgerecht eingereichten Dringlichkeitsanträge des UBC Münster e.V. zum ordentlichen Verbandstag am 05.08.2023 bekannt:
Gemäß § 18 Abs. 11 der Satzung muss der Verbandstag die Dringlichkeit der Anträge mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bejahen, damit die Anträge in die Tagesordnung vor Ort aufgenommen werden können.