Zum Schuljahr 2021/2022 wird eine neue Richtlinie über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für die Leitung von Schulsportgemeinschaften in Kraft treten.
Diese enthält eine deutlich höhere Aufwandsentschädigung für die Leitungen allgemeiner Schulsportgemeinschaften.
Außerdem sind die Durchführungszeiten für Schulsportgemeinschaften flexibler geworden. Ein neues Anmeldeportal vereinfacht die Antragsstellung und ermöglicht, den Prozess von der Beantragung bis zur Bewilligung digital durchzuführen.
Die Beantragungung muss weiterhin über die Kooperationsschule erfolgen (offizielle Schulmailadresse). Weitere Dokumente und Hilfen stehen unter https://www.schulsport-nrw.de/schule-und-sportverein/schulsportgemeinschaften.html zur Verfügung.