Das Programm „Schulsportgemeinschaften“ kann im Schuljahr 2020/21 wieder durchgeführt werden kann. Bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen und Unwägbarkeiten war es lange Zeit unsicher, ob, wie und wann das Programm wieder aufgenommen werden kann.
Das Ministerium für Schule und Bildung sowie die Staatskanzlei, Abteilung Sport und Ehrenamt, haben sich bei der Wiederaufnahme dazu entschieden, das Programm im Rahmen der Bedingungen und Regelungen der vergangenen Schuljahre durchzuführen. Die Umstände der Zeit haben die Erstellung eines zuverlässigen neuen Online-Portals samt einschließender Implementationsmaßnahmen verhindert. Die eigentlich geplante und in Aussicht gestellte Neukonzeption (einschließlich neuer Förderrichtlinie) wird dann voraussichtlich zum Schuljahr 2021/22 umgesetzt.
Der Antragszeitraum für das Schuljahr 2020/2021 beginnt am 10.08.2020 und endet am 18.09.2020. Die Anträge können nur über die Partnerschulen gestellt werden.
Den Link zur Anmeldung von Schulsportgemeinschaften und weitere Informationen finden Sie im Schulsportportal: