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04. April 2025

Meldelisten weibliche Jugend für die Saison 2025-2026

in Amtliche Mitteilungen

by Robert Gerhards

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde, im Namen des WBV‐Jugendausschusses veröffentlichen wir…
04. April 2025

Einladung zum ordentlichen Jugendtag am 26.04.2025 in Paderborn

in Amtliche Mitteilungen

by Robert Gerhards

Der Jugendausschuss des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. wiederholt seine Einladung vom…
03. April 2025

Schiedsrichter:innen vor Playoff-Start der 1.RLH

in Schiedsrichter-News

by Robert Gerhards

Nicht nur für die Vereine der 1. Regionalliga beginnt mit…
31. März 2025

JU-Spielbetrieb 24/25: Jugendqualifikation 25/26, Abschlusstabellen, Einladungen TOP4

in Amtliche Mitteilungen

by Robert Gerhards

Liebe Sportfreunde, Im Auftrag des Beisitzers für Jugendspielbetrieb, werden folgende…
31. März 2025

Abschlusstabelle Hauptrunde 1.Regionalliga Herren

in Amtliche Mitteilungen

by Robert Gerhards

Hiermit geben wir die Abschlusstabelle der 1. Regionalliga Herren (Stand…
28. März 2025

JU-Spielbetrieb 24/25 Amtl. Abschlusstabellen und Einladungen 2.0

in Amtliche Mitteilungen

by Robert Gerhards

Liebe SportlerInnen, liebe Coaches, liebe Vereinsverantwortliche, sehr geehrte Sportsfreunde und…
27. März 2025

Im Austausch: 2. Digitale Mitgliederversammlung

in Verbands-News

by Rüdiger Tillmann

Rund 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich am Mittwochabend, 26.…

Der Jugendausschuss des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. wiederholt hiermit sein Einladung vom 02.05.2014 und lädt alle Mitglieder gem. § 18 der Satzung zum a.o. Jugendtag ein.

Der außerordentliche Jugendtag des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. findet am

Donnerstag, 19. Juni 2014, 11:00 Uhr

in der Aula der Sportschule Wedau,

Friedrich-Alfred-Str. 15, 47055 Duisburg-Wedau

statt.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die Tagungsunterlagen (Einladung / Berichte / Anträge) als Download zur Verfügung.

Tagungsheft ao Jugendtag 2014

 

Auf die Vorschriften des § 18 der Satzung wird ausdrücklich hingewiesen. Wir weisen daraufhin, dass Dringlichkeitsanträge gem. § 18 Abs. 7 der Satzung bis 8 Tage vor dem Jugendtag (11.06.2014) mit schriftlicher Begründung bei der Geschäftsstelle eingereicht werden müssen.

Die Wahrnehmung des Stimmrechtes / Stimmübertragung / Legitimation richtet sich nach § 4 WBV-JO i.V. mit § 3 GVO. Wir bitten um entsprechende Beachtung.

 

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