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21. Mai 2025

Im Protokoll: Jugendtag 2025

in Amtliche Mitteilungen

by Robert Gerhards

Satzungsgemäß geben wir hiermit das Protokoll des ordentlichen Jugendtages vom…
21. Mai 2025

Spielbetrieb Senioren: Mitteilung von Kopplungswünschen

in Amtliche Mitteilungen

by Robert Gerhards

Grundsätzlich besteht für jeden Verein die Möglichkeit, seine Heimspielwünsche an…
20. Mai 2025

Spielbetrieb Senioren: vorläufige Ligeneinteilung Saison 2025/2026 - Stand 19.05.2025

in Amtliche Mitteilungen

by Robert Gerhards

Nachfolgend geben wir die 2. vorläufige Ligeneinteilung der Seniorenligen für…
19. Mai 2025

Jetzt anmelden: Kostenloses Top-Event für Schiedsrichterinnen

in Schiedsrichter-News

by Rüdiger Tillmann

Vom 29. Mai bis zum 01. Juni 2025 treffen sich…
19. Mai 2025

LK 2010 weiblich: Mai-Lehrgang in Bielefeld

in Jugend-News

by Rüdiger Tillmann

Im Mai traf sich der Landeskader 2010 weiblich unter der…
16. Mai 2025

JU-Spielbetrieb 25/26 Vorläufige Ligeneinteilung

in Amtliche Mitteilungen

by Robert Gerhards

Liebe Sportfreund:innen, Im Auftrag des Beisitzers für Jugendspielbetrieb werden folgende…
15. Mai 2025

Verbandstag 2025: Mitglieder treffen sich in Hagen

in Verbands-News

by Rüdiger Tillmann

Am 24. Mai 2025 um 10:30 Uhr startet in Hagen…

Der Jugendausschuss des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. wiederholt hiermit sein Einladung vom 02.05.2014 und lädt alle Mitglieder gem. § 18 der Satzung zum a.o. Jugendtag ein.

Der außerordentliche Jugendtag des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.V. findet am

Donnerstag, 19. Juni 2014, 11:00 Uhr

in der Aula der Sportschule Wedau,

Friedrich-Alfred-Str. 15, 47055 Duisburg-Wedau

statt.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die Tagungsunterlagen (Einladung / Berichte / Anträge) als Download zur Verfügung.

Tagungsheft ao Jugendtag 2014

 

Auf die Vorschriften des § 18 der Satzung wird ausdrücklich hingewiesen. Wir weisen daraufhin, dass Dringlichkeitsanträge gem. § 18 Abs. 7 der Satzung bis 8 Tage vor dem Jugendtag (11.06.2014) mit schriftlicher Begründung bei der Geschäftsstelle eingereicht werden müssen.

Die Wahrnehmung des Stimmrechtes / Stimmübertragung / Legitimation richtet sich nach § 4 WBV-JO i.V. mit § 3 GVO. Wir bitten um entsprechende Beachtung.

 

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