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| Anti-Doping Beauftragte | |
|  | Kristina Wencki E-Mail:  | 
Als Teil des Netzwerkes GEMEINSAM GEGEN DOPING vertreten wir Werte wie Fairplay und Chancengleichheit und setzen uns für die Gesundheit unserer Athletinnen und Athleten ein. Dazu arbeiten wir eng mit der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) zusammen. Denn nur so können wir die positiven Werte des Sports schützen.
Im Rahmen von GEMEINSAM GEGEN DOPING bieten wir Athletinnen und Athleten, Trainerinnen und Trainern, Eltern sowie allen weiteren Interessierten wichtige Hilfestellungen für sauberen Sport an.
Online-Angebote
www.gemeinsam-gegen-doping.de bietet Zugang zu wichtigen Hilfestellungen (NADAmed, Beispielliste oder Kölner Liste®) und umfangreiche Informationen für alle Zielgruppen.
Auf der Seite www.nada.de finden sich alle relevanten Infos zum Regelwerk (NADA-Code), ADAMS oder den Meldepflichten für Testpool-Athletinnen und –athleten.
GEMEINSAM GEGEN DOPING e-Learning
Der Online-Kurs zur Dopingprävention vermittelt umfangreiches Anti-Doping-Wissen in knapp 30 min: Hier gehts zur Anmeldung
NADA-App – für unterwegs
NADAmed, Beispielliste, Kölner Liste® sowie aktuelle Warnmeldungen und weitere Informationen auf dem Handy
NADA-App für iOS
NADA-App für Android
 
        Die Standorte der NRW-Streetbasketball-Tour 2015 stehen fest:
Der Auftakt ist am 30.05.2015 wie gewohnt in Oberhausen,
die weiteren Standorte:
Köln, Düsseldorf, Essen, Dortmund, Herten, Bielefeld, Gütersloh, Rahden, Marsberg, Nottuln, Frechen, Krefeld, Emmerich, Kreuzau
Das Finale findet am 20.06.2015 in Recklinghausen statt!
Weitere Informationen unter www.nrw-tour.de
Die diesjährigen Schreiben zur SR-Vereinsmeldung sind am 27.06.2014 per Post versandt worden.
Meldetermin für die Schiedsrichter-Vereinsmeldung ist der 13.07.2014 (Eingang beim Vizepräsidenten Schiedsrichterwesen)
Die Schreiben sind an die in TeamSL hinterlegte Vereinsadresse versandt worden. Sollte bei ihnen kein Brief eingegangen sein, so fordern sie bitte dieses Schreiben bei Roland Wingartz 
Wir weisen darauf hin, dass bei nicht fristgerechter Rückmeldung eine Buße in Höhe von 25,00 Euro gem. Strafenkatalog Nr. 3 fällig wird.




 
                                    
             
                             
         
                                           
                                           
                                           
                                           
                                           
                                           
                                           
                                           
                                           
                                           
                                          